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BAO § 212a Abs 5

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4933/37/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( BAO § 212a Abs 5 ) Der Ablauf einer Aussetzung der Einhebung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde erster Instanz anlässlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. VwGH 97/15/0179 v. 18.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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