vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 183 Abs 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4987/32/98 Heft 4987 v. 4.12.1998

( BAO § 183 Abs 4 ) Durch die Übergabe einer Kopie eines Gutachtens wird das Recht auf Parteiengehör auch dann eingeräumt, wenn die Behörde die Partei nicht ausdrücklich zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Gutachten aufgefordert hat. VwGH 97/15/0061 v. 25.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte