( BAO § 184 ) Die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden ist nicht mehr von Belang, wenn eine von der Abgabenbehörde gewählte - andere - Schätzungsmethode als geeignet erkannt werden kann, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabenpflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahe zu kommen. VwGH 95/13/0286 v. 15.07.1998. (Beschwerde abgewiesen)