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Bankangestellte als Finanzstraftäter?

Rainer G. Moltas, FA LinzÖStZ 1997, 217 Heft 10 v. 15.5.1997

Die Angestellten der österreichischen Banken arbeiten in einem sehr sensiblen Bereich. Da sind zum einen die strengen Anforderungen des Bankwesengesetzes ua bezughabender Gesetze, die es zu erfüllen gilt. Zum anderen decken sich die Wünsche ihrer Kunden doch nicht immer mit den österreichischen Gesetzen. Dazwischen übrig bleibt der Bankangestellte. Kann es da nicht manchmal geschehen, dass ein „Banker“ aus falsch verstandener Loyalität zum Kunden zum finanzstrafrechtlichen Täter/Beitragstäter/Bestimmungstäter wird? Die Gefahr ist hierzulande auch deshalb größer, da Abgabenhinterziehung in der öffentlichen Meinung, bestärkt durch den - im Vergleich westlicher Industriestaaten - einmalig niedrigen Strafrahmen (was Freiheitsstrafen anbelangt), immer noch als Kavaliersdelikt gilt.

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