OÖ GKK, DG-InfoNr 154/2001, September 2001
Teilnehmer am EU-Programm zur „Förderung der (grenzüberschreitenden) Mobilität junger Menschen" sind seit 1. 8. 2001 gemäß § 8 Abs 4 ASVG idF der 58. ASVG-Novelle, BGBl I 2001/99, ARD 5237/8/2001, von der Unfallversicherung als Volontäre ausgenommen. Im Zuge des EU-Programms „Förderung der Mobilität junger Menschen“ laufen derzeit die Aktionen „Jugend für Europa" und „Europäischer Freiwilligendienst".