In Zusammenhang mit der neuen 15%igen Abzugsteuer für Bauleistungen in Deutschland (siehe schon ARD 5239/21/2001 und ARD 5295/29/2002) können nun auch für österreichische Unternehmer Freistellungsbescheinigungen für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt werden, sofern von vornherein klar und eindeutig feststeht,