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Auslegung einer Konkurrenzklausel

ArbeitsrechtARD 5451/9/2003 Heft 5451 v. 14.11.2003

§ 36 AngG - Wird in einem Dienstvertrag bei den Regelungen betreffend ein Konkurrenzverbot und ein Abwerbeverbot jeweils ausdrücklich zwischen einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit unterschieden, während bei der Normierung einer Konkurrenzklausel die Formulierung verwendet wurde, der Arbeitnehmer sei nicht berechtigt, binnen eines Jahres im Geschäftszweig des Arbeitgebers „selbst tätig zu werden, sei es als Dienstnehmer oder aufgrund eines anderen Vertragsverhältnisses“, ist eine selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen im selben Geschäftszweig nicht von der Konkurrenzklausel erfasst.

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