vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlust einer Pensionsabfindungsrate als Konventionalstrafe

ArbeitsrechtARD 5451/8/2003 Heft 5451 v. 14.11.2003

§ 36, § 38 AngG - Im vorliegenden Fall wurde bei Beendigung des Dienstverhältnisses zwischen den Parteien auch eine Vereinbarung über die Pensionsabfindung getroffen, die besagt, dass der Nettobetrag in zwei Raten ausbezahlt wird: Mit der Endabrechnung sind zwei Drittel fällig und das verbleibende Restdrittel ist fällig, sofern eine nachweisliche Verletzung des vereinbarten Konkurrenzverbotes nicht vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte