Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2004. Die zulässige Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer im Bundesgebiet für das Jahr 2004 beträgt 273.267. BGBl II 2003/546, ausgegeben am 28.11.2003.
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2004 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2004).