Durch Verordnung des Landeshauptmannes von Wien wird die Wiener Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl f. Wien 2003/35, ARD 5431/2/2003, mit 27. 11. 2003 geändert. Dabei werden u.a. die ursprüngliche Befristung (mit 31. 12. 2003) für die allgemeinen Offenhaltezeiten aufgehoben und die Möglichkeit des Offenhaltens bis 21 Uhr an einem zweiten Werktag (ausgenommen Samstag) sowie Sonderbestimmungen für Messen eingeführt. LGBl f. Wien 2003/50, 50. Stück, ausgegeben am 26.11.2003.