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Auflösung von Pachtvertrag trotz Kündigungsverzichts

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/356RdW 2003, 434 Heft 8 v. 18.8.2003

ABGB: § 1118 ZPO: § 560 Abs 1

Die gerichtliche Aufkündigung nach§ 560 Abs 1 ZPOsetzt das Bestehen eines Bestandvertrags voraus. Die Bestimmungen über das durch gerichtliche Aufkündigung eingeleitete Bestandverfahren sind auch auf gemischte Verträge anzuwenden, wenn die bestandrechtlichen Elemente deutlich überwiegen.

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