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ASVG § 453

SozialversicherungARD 4779/15/96 Heft 4779 v. 27.9.1996

(ASVG § 453) Adressaten der Kostenzuschußregelung für Psychotherapie in der Satzung der Wr. Gebietskrankenkasse sind ausschließlich die Patienten eines nicht-ärztlichen Psychotherapeuten sowie die Wr. Gebietskrankenkasse. Auch wenn diese Bestimmungen unter Umständen die wirtschaftliche Position von nicht-ärztlichen Psychotherapeuten beeinflussen können, geht es dabei nur um Reflexwirkungen der angefochtenen Regelung; diese ändern nichts daran, daß die in Rede stehenden Bestimmungen die Rechtsstellung eines nicht-ärztlichen Psychotherapeuten nicht gestalten. VfGHV-77/94 v. 02.10.1995.

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