(ASVG § 183) Ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gleichgeblieben, kann ungeachtet subjektiver Schmerzzustände des Versicherten die Rente nicht neu bemessen werden. OGH 10 Ob S 137/95 v. 20.07.1995.
(ASVG § 183) Ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gleichgeblieben, kann ungeachtet subjektiver Schmerzzustände des Versicherten die Rente nicht neu bemessen werden. OGH 10 Ob S 137/95 v. 20.07.1995.