( ASVG § 137, EGV Art 59 ) Eine nationale Regelung, nach der ein Träger der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaates einem Versicherten die pauschale Kostenerstattung für eine Brille mit Korrekturgläsern, die dieser bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat gekauft hat, mit der Begründung versagt, dass der Erwerb medizinischer Erzeugnisse im Ausland der vorherigen Genehmigung bedarf, verstößt gegen Art 30 und 36 EG-Vertrag (vgl. hinsichtlich Zahnbehandlung, ARD 4930/10/98). EuGH Rs. C-120/95 v. 28.04.1998, Fall Decker. (SWK 17/1998)