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ArbVG § 118

ArbeitsrechtARD 4714/20/96 Heft 4714 v. 23.1.1996

(ArbVG § 118) In einem größeren Unternehmen (mehrere hundert Beschäftigte) ist die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung mit einer Dauer von fünf Arbeitstagen über Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz für ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Landesarbeitsgericht Düsseldorf/BRD 4 TaBV 38/95 v. 09.08.1995, rk. (Betriebs-Berater 1995/2531, Heft 49)

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