(ArbVG § 97 Abs. 1) Die dynamische Verweisung in einer Betriebsvereinbarung auf die jeweils geltende Fassung eines auf die Belegschaft des Arbeitgebers auf Grund seines fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs nicht zur Anwendung kommenden Kollektivvertrags ist unzulässig.
OGH 9 Ob A 166/95 v. 11.10.1995