SteuerrechtErlassrundschauRdW 1998, 173 Heft 3 v. 15.3.1998
Die im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 getroffenen Einschränkungen betreffend die Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein im Wohnverband gelegenes („häusliches“) Arbeitszimmer erscheinen aus folgenden Gründen nicht verfassungswidrig: