§ 16 EStG
Im Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0172, lässt der VwGH Vorbehalte gegenüber seinen Ausführungen zur Abzugsfähigkeit von Reinigungsaufwand im Haushalt erkennen, indem er ausführt, es brauche nicht geprüft werden, „ob die dem Erkenntnis vom 4. Oktober 1995, 93/15/0122, zugrundeliegende Rechtsanschauung, in deren Auswirkung den Kosten der im eigenen Haushalt durchgeführten Reinigung der Arbeitskleidung Werbungskostencharakter zuerkannt worden ist, aufrecht erhalten werden kann, weil diesem eine andere Sachverhaltskonstellation zugrunde gelegt worden ist“.