§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Anknüpfungspunkt für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist die Tätigkeit des Abgabepflichtigen. Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG) kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auch auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.