§ 20 Abs 1 Z 3 EStG - Bei Bewirtungen im Zusammenhang mit einer Informationsbeschaffung durch einen Journalisten kommt das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG nur dann nicht zum Tragen, wenn die Bewirtung einen entgeltwerten Charakter hat (vgl. VwGH 30.01.2001, 96/14/0154, ARD 5219/26/2001). Die Begründung, dass die Veranstaltung eines „Kesselgulyas“ durch den Journalisten im vorliegenden Fall die „guten Kontakte zu Geschäftspartnern verbessert“, reicht nicht aus, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen. VwGH 30.04.2003, 99/13/0208. (Beschwerde abgewiesen)