§ 12 Abs 1 AlVG, § 16, § 16a GmbHG - Haben an der Abfassung eines Schreibens, mit dem das einvernehmliche Ausscheiden eines Geschäftsführers aus der Gesellschaft vereinbart wurde, nicht sämtliche Gesellschafter teilgenommen und erfolgte die Erstellung auch nicht im Rahmen einer Generalversammlung der GmbH, kann darin weder eine wirksame Rücktrittserklärung des Geschäftsführers aus dieser Funktion noch ein wirksamer Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer erblickt werden.