§ 2 Abs 4 AuslBG - Der Antrag auf Feststellung des wesentlichen Einflusses eines ausländischen Gesellschafter-Geschäftsführers gemäß § 2 Abs 4 AuslBG, der die Nichtanwendbarkeit des AuslBG zur Folge hätte, muss vor Aufnahme der Tätigkeit des sich auf ein Gesellschaftsverhältnis berufenden Ausländers im Inland gestellt werden; bis zu einer solchen Feststellung ist von der Vermutung des Vorliegens eines nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auszugehen.