§ 2 Abs 2 AuslBG - Für das Vorliegen einer Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG ist es hinreichend, dass der Ausländer im Sinne eines der in § 2 Abs 2 lit a bis lit e AuslBG näher bezeichneten Tatbestände faktisch verwendet wird. Es ist daher unerheblich, ob bzw. allenfalls von wem ein formeller Arbeitsvertrag mit dem Ausländer geschlossen wird bzw. welchen Inhalt eine allenfalls darüber ausgefertigte Vertragsurkunde hat. VwGH 14.11.2002, 2000/09/0174. (Beschwerde abgewiesen)