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Arbeitskräfteüberlassung - Fahrtkosten, Wegzeitvergütung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 86infas 2008, 202 Heft 6 v. 1.12.2008

Gewährt der Kollektivvertrag (KV) (KV für Arbeitskräfteüberlassung [Arb]) bei der Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftigerbetriebe zusätzlich zu Tag- und Nächtigungsgeldern auch Fahrtkostenersatz für die An- und Abreise vom und zum Wohnort, ist den KV-Parteien zu unterstellen, diese Regelung auch für den Fall gewollt zu haben, dass der überlassene Arbeitnehmer nicht zum Betriebsort, sondern direkt zum Montageort anreist: Die Qualifizierung der "Wegzeit" im KV für eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe (Arb) als Entgelt für die Bereitstellung der Arbeitskraft beruht nach dem Willen der KV-Parteien darauf, dass damit der Zeitaufwand für die (regelmäßig zusätzliche) Wegstrecke abgegolten wird, die der Arbeitnehmer zwischen dem "ständigen Betrieb" und dem "nicht ständigen Arbeitsplatz" zurücklegen muss, um überhaupt mit der eigentlichen Arbeit beginnen zu können; es handelt sich dabei nicht um Zeitaufwand für den Weg von der Wohnung zum "ständigen Betrieb", der noch der privaten Sphäre zuzurechnen ist, sondern um zusätzliche Wegzeiten, die auf betrieblichen Erfordernissen, nämlich der Verrichtung der Arbeit auf entfernter liegenden Baustellen, beruhen.

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