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Arbeitskräftegestellung nach Tschechien

Lohnsteuer und AbgabenARD 6109/8/2011 Heft 6109 v. 18.1.2011

Art 5 DBA-Tschechien - Auch wenn ein österreichisches Unternehmen für insgesamt mehr als 6 Monate innerhalb von 12 Monaten Arbeitnehmer an ein tschechisches Unternehmen überlässt, wird dadurch keine Dienstleistungsbetriebsstätte in Tschechien begründet.

BMF 20. 8. 2010, BMF-010221/2285-IV/4/2010, EAS 3178

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