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Teilversäumungsurteil bei relativer Anwaltspflicht - Beschwerde, Verbesserung von Formmängeln und Mitmieter: Mietzins- vs Räumungsbegehren

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/67AnwBl 2026, 111 - 112 Heft 2 v. 5.3.2026

Nach ständiger Rechtsprechung setzt jedes Rechtsmittel eine Beschwer - ein Anfechtungsinteresse - voraus. Neben der formellen Beschwer, die dann vorliegt, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Antrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht, muss auch materielle Beschwer vorliegen; es müssen also rechtlich geschützte Interessen des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt werden. Fehlt diese, ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen.

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