Der betroffenen Person steht gegen eine nicht auf ihren Antrag hin ergangene Übertragung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters ("Umbestellung") ein Rechtsmittelrecht zu.
Der betroffenen Person steht gegen eine nicht auf ihren Antrag hin ergangene Übertragung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters ("Umbestellung") ein Rechtsmittelrecht zu.
