Eine Klausel, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, sich auf einem Kundenportal zu registrieren und ein elektronisches Postfach zu nutzen, beschränkt die Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel und verstößt damit gegen den § 5a Abs 1 VersVG immanenten Grundsatz der Kommunikationsfreiheit; sie ist daher unzulässig.

