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Rechtsmittelfrist bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Disziplinarrats

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2026/38AnwBl 2026, 43 Heft 1 v. 21.1.2026

Eine per E-Mail erstattete Beschwerde ist prozessual unbeachtlich.

Die Rechtsmittelfrist im Disziplinarverfahren beträgt auch bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Disziplinarrats (anders als nach der StPO) allgemein vier Wochen, und zwar auch gegen Beschlüsse, mit welchen die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet wird.

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