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Auslegung von rechtskräftigen Bescheiden

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2026/35AnwBl 2026, 39 Heft 1 v. 21.1.2026

Ein Bescheid ist rein objektiv seinem Wortlaut nach - insoweit also gleich einem Gesetz nach den §§ 6 und 7 ABGB - auszulegen.

Ra 2025/04/0184

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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