Gemäß § 294 EO wird durch die Zustellung des Zahlungsverbots an den Drittschuldner ein exekutives Pfandrecht an einer Geldforderung begründet; dieser Zeitpunkt ist für die Begründung des Pfandrechts maßgebend (§ 294 Abs 1 Satz 2 EO).
Gemäß § 294 EO wird durch die Zustellung des Zahlungsverbots an den Drittschuldner ein exekutives Pfandrecht an einer Geldforderung begründet; dieser Zeitpunkt ist für die Begründung des Pfandrechts maßgebend (§ 294 Abs 1 Satz 2 EO).
