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Zur Passivlegitimation bei Beschlussmängelklagen gegen Personengesellschaften

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/12AnwBl 2026, 16 - 19 Heft 1 v. 21.1.2026

Feststellungsklagen über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses einer Kommanditgesellschaft müssen auch dann sämtliche Gesellschafter auf Kläger- oder Beklagtenseite als notwendige Streitgenossen erfassen, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann. Die Gesellschafter bilden sowohl auf Klags- als auch auf Beklagtenseite jeweils eine einheitliche Streitpartei.

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