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Zum Doppelvertretungsverbot

RechtsprechungJudikaturGernot Murko, Teresa PernerAnwBl 2026/100AnwBl 2026, 138 - 139 Heft 2 v. 5.3.2026

Das in § 10 Abs 1 RAO und § 10 RL-BA 2015 normierte Verbot der Doppelvertretung ist Ausfluss der in § 9 Abs 1 RAO geregelten allgemeinen Pflicht des Rechtsanwalts zur Interessenwahrung und Rechtsbetreuung gegenüber seinem Klienten. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, sich von Kollisionen freizuhalten, ist eine der Grundfesten der anwaltlichen Tätigkeit und dient in erster Linie dem Schutz der von einem Rechtsanwalt vertretenen Parteien.

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