Die Kl begehrte von der beklagten Rechtsanwaltsgesellschaft gestützt auf Verstöße gegen § 10 Abs 1 RL-BA 2015 ua die Unterlassung der Offenbarung und/oder Verwendung ihr aus der Rechtsberatung ihrer Unternehmensgruppe bekannt gewordener, vertraulicher Informationen, insbesondere im Rahmen der Rechtsberatung und/oder Rechtsvertretung Dritter.