Bei Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet kann der Ersatz des dadurch im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstandenen Schadens vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats verlangt werden. Diese Zuständigkeit setzt lediglich voraus, dass der verletzende Inhalt in diesem Hoheitsgebiet zugänglich ist oder war.