Der EuGH hat am 13. 1. 2022 sein Urteil in Sachen Disziplinargericht der Warschauer Rechtsanwaltskammer (C-55/20 ) verkündet.
Im Kern wollte das vorlegende Disziplinargericht wissen, ob und inwieweit es verhindern kann, dass ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen einen Anwalt in weiterer Instanz vor der Disziplinarkammer des Oberstes Gerichts