Bei einem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet, ist der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen. Er ist auch verpflichtet, das aus dem Aufnahmemitgliedstaat stammende Dokument anzuerkennen, das es dem Kind ermöglicht, mit jeder dieser beiden Personen sein Recht auszuüben, sich im Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten.