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Betrügerische Krida

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/75AnwBl 2022, 140 Heft 3 v. 3.3.2022

Maßgeblich für die Anwendung der Deliktsqualifikation nach § 156 Abs 2 StGB (für die das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB gilt) ist nicht die Dimension der wirklichen oder scheinbaren Vermögensverringerung, sondern der Gläubigerausfall, dh die Summe der Forderungen, soweit sie unbefriedigt geblieben sind.

14 Os 5/21y

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