Mit Erneuerungsantrag können auf Grundlage der Gesamtheit der Entscheidungsgründe Begründungsmängel aufgezeigt und erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit getroffener Feststellungen geweckt werden.
13 Os 33/21h
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.