1. Es wird unter den Gesellschaftern keine Mehrheit für die Abberufung des Geschäftsführers erzielt werden können, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig als Gesellschafter über die Hälfte aller Stimmen verfügt.
1. Es wird unter den Gesellschaftern keine Mehrheit für die Abberufung des Geschäftsführers erzielt werden können, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig als Gesellschafter über die Hälfte aller Stimmen verfügt.