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Haftraumöffnungszeiten

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/261AnwBl 2022, 499 Heft 10 v. 3.10.2022

Aus § 124 StVG lässt sich kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ermöglichung längerer Haftraumöffnungszeiten ableiten. Eine Verlängerung der Haftraumöffnungszeit stellt keine Vergünstigung iSd § 24 StVG dar.

32 Bs 299/21m

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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