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Keine gänzlich bedingte Nachsicht von Verbandsgeldbuße

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/255AnwBl 2022, 498 Heft 10 v. 3.10.2022

In Verbandsverantwortlichkeitssachen, denen gerichtlich strafbare Finanzvergehen zugrunde liegen, sind die Grenzen der Zulässigkeit bedingter Nachsicht nach § 7 VbVG zu beurteilen, womit insoweit gänzlich bedingte Nachsicht der Verbandsgeldbuße nicht möglich ist.

13 Os 24/21k

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