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Zur mangelnden bzw ausreichenden Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft des neuen Firmenwortlauts

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2022/218AnwBl 2022, 417 - 418 Heft 9 v. 5.9.2022

1. Das mit der Kennzeichnungseignung zum Teil überschneidende Kriterium der Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen weiteren zu wecken.

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