1. Die Firmenbucheintragung einer Betriebsübertragung gem § 3 Abs 1 Z 15 FBG ist mangels gesetzlicher Anordnung einer konstitutiven Wirkung deklarativ. Die Eintragung der Betriebsübertragung setzt daher deren Wirksamkeit voraus.
1. Die Firmenbucheintragung einer Betriebsübertragung gem § 3 Abs 1 Z 15 FBG ist mangels gesetzlicher Anordnung einer konstitutiven Wirkung deklarativ. Die Eintragung der Betriebsübertragung setzt daher deren Wirksamkeit voraus.