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Schlepperei

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/169AnwBl 2022, 295 Heft 6 v. 30.5.2022

Schlichte Tätigkeitsdelikte wie die Schlepperei sind (erst) mit der Ausführung der gesetzlich umschriebenen Tathandlung vollendet.

12 Os 115/21k

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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