Das vorlegende Gericht hat Zweifel, ob es verpflichtet ist, zwei Anträgen auf Vollstreckung Europäischer Haftbefehle (EHB) stattzugeben. Seit 2017 bestünden in Polen systemische Mängel, die das Grundrecht auf ein faires Verfahren beeinträchtigten. Diese Mängel ergäben sich ua daraus, dass die polnischen Richter auf Vorschlag der Krajowa Rada Sądownictwa (Landesjustizrat, Polen, KRS) ernannt würden. In der Entschließung des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) aus dem Jahr 2020 sei jedoch festgestellt worden, dass die KRS seit dem Inkrafttreten eines Justizreformgesetzes kein unabhängiges Gremium mehr sei. Da Richter, die auf Vorschlag der KRS ernannt worden seien, an dem gegenständlichen Strafverfahren hätten beteiligt sein können, bestehe eine echte Gefahr, dass diese Personen im Fall der Übergabe einer Verletzung ihres Grundrechts auf ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht ausgesetzt seien.