Nachdem der Kl in Österreich als Flüchtling anerkannt worden war, reiste er zu seinen beiden Töchtern nach Belgien, von denen eine minderjährig ist und denen dort beiden subsidiärer Schutz zuerkannt wurde. Der Kl stellte sodann in Belgien einen Antrag auf internationalen Schutz, ohne dort über ein Aufenthaltsrecht zu verfügen.