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Weiterer Kontrollblick des Linksabbiegenden unmittelbar vor dem Abbiegen?

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/144AnwBl 2022, 248 Heft 5 v. 26.4.2022

Hat der Lenker eines Fahrzeugs seine Absicht, nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich davon überzeugt, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, dann ist er nicht verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen nach links noch einmal den nachfolgenden Verkehr zu beobachten. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass ein nachfolgender Fahrzeuglenker dieses Manöver wahrnehmen, sich vorschriftsmäßig verhalten und ihn rechts überholen werde. In diesem Fall braucht er auch an Kreuzungen nicht damit zu rechnen, links überholt zu werden. Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere Gründe den Linksabbieger eine Gefahr erkennen lassen oder er damit rechnen muss, dass hinter ihm eine unklare Verkehrslage besteht.

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