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Ohne Bedenken des RMG kein Recht auf Beweisaufnahme

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/137AnwBl 2022, 246 Heft 5 v. 26.4.2022

Ein generelles Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren sieht § 43 Abs 2 (iVm § 489 Abs 1) StPO nicht vor (vgl 11 Os 82/18a).

14 Os 83/21v

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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