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Massenkarambolage - "größere Zahl von Menschen", Gewalt, Hilfsbedürftigkeit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/138AnwBl 2022, 246 - 247 Heft 5 v. 26.4.2022

Zwar wird idR eine "größere Zahl von Menschen" bei etwa zehn Personen angenommen, aber mit Blick auf die Intensität der Gefahr (den Wahrscheinlichkeitsgrad sowie die Schwere der drohenden Verletzung) kann eine niedrigere Zahl für die Annahme einer Gemeingefahr ausreichen.

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